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Müllabfuhrkalender
Ärztedienstbereitschaft 1. Quartal 2012
Apothekendienstbereitschaft
Ortsplan
Grundstücksbörse
Montag - Mittwoch 2.-4. April 2012. Ab 5.00 Uhr früh....
Heizkostenzuschuss des Landes OÖ - Aktion 2010/ 2011 Wer wird gefördert? Sozial bedürftige Personen, wenn das monatliche Nettoeinkommen des Jahres 2010 aller im Haushalt/der Wohnung lebenden Personen die Summe der folgenden Einkommensgrenzen nicht übersteigt: Alleinstehende:814,82 Euro Ehepaare/Lebensgemeinschaften: 1.221,68Euro Kinder: 154,79Euro Wie wird gefördert? in Höhe von 140 Euro pro Haushalt, wenn das Haushaltseinkommen unter den festgesetzten Einkommensgrenzen für die soziale Bedürftigkeit liegt, in Höhe von 70 Euro pro Haushalt, wenn das Haushaltseinkommen diese Einkommensgrenzen um bis zu maximal 50 Euro überschreitet. Abwicklung/Antragstellung: ? Das Ansuchen um Zuerkennung des Heizkostenzuschusses ist im Gemeindeamt zu stellen. Antragsfrist endet am 13. April 2012
Ab November sind die ASZ auch Samstags ganzjährig geöffnet. Ab dem 1.1.2012 ist die wesentliche Änderung die Umstellung der Montag-Vormittag auf Mittwoch-Nachmittags Öffnung.
Ab 1.1.2012 gelten in allen ASZ neue Öffnungszeiten
Weibern und Pram: Mittwoch: 13 - 17. 00 Uhr Freitag: 8 - 18.00 Uhr Samstag: 9 - 12. 00 Uhr
Winterdienst: Ab sechs Uhr muss der Gehweg frei sein Wer im Winter richtig räumt und streut sowie Dächer von Schnee befreit, ist vor Klagen gefeit. Grundsätzlich sieht die Straßenverkehrsordnung vor, dass der Gehweg zwischen sechs Uhr morgens und 22 Uhr geräumt sein muss. Dazu gehört auch, dass bei Glatteis gestreut werden muss. Ist kein Gehweg vorhandne, gilt die Regel, dass ein Meter breiter Streifen vor dem Haus freigeräumt werden muss. Bei Privathäusern steht der Hauseigentümer in der Pflicht. In Miet – und Eigentumswohnungen kümmert sich in der Regel die Hausverwaltung um die Räumarbeiten. Können Fußgänger wegen schneebedeckter Dächer auf den Wegen neben dem Haus nicht mehr sicher gehen, muss man den Schnee abräumen. Und der Winterschutz hört nicht nach der Haustür auf. Der Hausbesitzer muss auch im Innenbereich dafür sorgen, dass die Bewohner sich er die Stiegen hinaufkommen. Noch sorgfältiger müssen Geschäftsleute ihre Wege sichern. Stürzt jemand vor dem Eingang zum Geschäftslokal, gilt er als potenzieller Kunde.
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Kann LEBEN RETTEN Seit 1991 gibt es die europaweite Notrufnummer 112, die einen einheitlichen Zugang zu Notfalldiensten bieten soll. Sowohl der Bekanntheitsgrad dieser Nummer, als auch vor allem die Ausstattung dieses Notfalldienstes, lässt in vielen EU-Staaten aber noch zu wünschen übrig. Das Europäische Parlament unterstützt voll den weiteren Ausbau dieses Dienstes. Kommission und Mitgliedstaaten müssen sich dem anschließen und Taten setzen - im Interesse der Sicherheit und der umfassenden Versorgung der europäischen Bürger. Nach Untersuchungen der EU-Kommission sowie der EENA, der Euopian Emergency Number Association, kennen in Österreich 60 Prozent der Bürgerinnen und Bürger die 112 nicht und wissen auch nicht, dass sie diese Nummer in jedem EU Mitgliesstaat anrufen können. Vor allem aber mangelt es an einer mehrsprachigen Ausstattung dieser Notrufnummer. Hier besteht angesichts der Millionen Touristen, die unser Land jedes Jahr besuchen, dringender Handlungsbedarf. Die 112 Nummer wurde 1991 im Zuge des Ausbaus des EU-Binnenmarktes eingeführt, um allen Eu-Bürgern in jedem Land die gleichen Möglichkeiten zum Zugang zu Notrufdiensten zu geben. Niemand kann und wird sich 27 verschiedene Notrufnummern merken. Eine einheitliche Nummer war und ist daher unbedingt notwendig. Dennoch kennen zwei Drittel der Europäer diese Nummer noch nicht, obwohl mehr als 150 Millionen Menschen jährlich in der EU reisen.
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