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Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Geltungsbereich
Für sämtliche Verträge und erteilten Aufträge betreffend die Lieferung von Tickets gelten im Verhältnis zur Marktgemeinde Haag am Hausruck ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
II. Vertragsabschluss
Mit Übernahme des Tickets samt Ticketnummer durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und der Marktgemeinde Haag am Hausruck zustande.
III. Stornierung
Die Marktgemeinde Haag am Hausruck ist berechtigt, eine Bestellung des Kunden, für die bereits eine Ticketnummer zugeteilt worden ist, zu stornieren (einseitiges Rücktrittsrecht), wenn der Kunde gegen von der Marktgemeinde Haag am Hausruck aufgestellte spezifische Bedingungen verstößt, auf die im Rahmen des Ankaufes hingewiesen wurde, oder diese zu umgehen versucht (z.B. Verstoß gegen Beschränkung der Ticketmenge pro Kunde, Verstoß gegen die Urkundenbedingungen, insbesondere gegen Weiterveräußerungsverbote, Umgehungsversuch durch Anmeldung und Nutzung mehrerer Nutzerprofile etc.). Die Erklärung der Stornierung/des Rücktritts kann auch konkludent durch Gutschrift der gezahlten Beträge erfolgen. Für Kunden besteht gemäß § 18 Abs. 1 Z 10 FAGG kein Rücktrittsrecht.
IV. Preisbestandteile & Zahlungsmodalitäten
Die Preise für Tickets können die aufgedruckten Kartenpreise übersteigen. Auf das zu entrichtende Porto bei Postversand wird bei Bestellung hingewiesen. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Preis enthalten. Der Gesamtpreis der Bestellung inklusive aller Gebühren ist bei allen Zahlarten nach Versand der Tickets und der beigelegten Zahlungsreferenz sofort zur Zahlung fällig. Jede Eintrittskarte erhält erst durch vollständige Bezahlung ihre Gültigkeit.
V. Rücktrittsrecht
Ein Rücktrittsrecht für Kunden besteht nicht. Jeder Ankauf von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch die Marktgemeinde Haag am Hausruck bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.
VI. Zustellung, Verwendung
Der Ticketversand erfolgt innerhalb Österreichs per nicht eingeschriebener Post-Briefsendung. Eintrittskarten dürfen nicht missbräuchlich verwendet, kopiert oder verändert werden. Mit der Verwendung der Eintrittsberechtigung akzeptiert der Benützer auch die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters und die Hausordnung des Veranstaltungsortes.
VII. Veranstaltungsabsage, Änderungen, Rückzahlungen
Bei Absage oder Entfall der Veranstaltung haftet die Marktgemeinde Haag am Hausruck für die Rückerstattung der Eintrittsgelder. Im Falle der Rückerstattung wird lediglich der Ticketpreis retourniert. Die angefallenen Service- und Versandgebühren können aufgrund der erbrachten Leistung von der Marktgemeinde Haag am Hausruck nicht rückerstattet werden. Karten können dann bis ein Monat nach dem geplanten Veranstaltungsdatum zur Refundierung direkt an die Marktgemeinde Haag am Hausruck, Marktplatz 23, 4680 Haag am Hausruck unter Angabe von Namen und IBAN, Bankinstitut und Bankleitzahl sowie der bei der Überweisung angeführten Überweisungsnummer für die Rücküberweisung retourniert werden.
Im Falle einer Absage, Verschiebung oder jeder anderen Veränderung einer Veranstaltung behält sich die Marktgemeinde Haag am Hausruck das Recht vor, jene Kunden, die für diese Veranstaltung Tickets erworben haben, über diese Veränderung zu informieren. Diese Verständigung ist eine freiwillige Serviceleistung der Marktgemeinde Haag am Hausruck und kann über diverse Medien und Social Media erfolgen.
Besetzungs- bzw. Programmänderungen sind, soweit sie zumutbar, geringfügig und sachlich gerechtfertigt sind, vorbehalten. Im Falle der Absage, Verschiebung oder derartigen Änderungen werden keine Spesen (z.B. Anfahrt, Hotel) ersetzt.
VIII. Haftungsbeschränkungen, Ausschluss des Rücktritts bei bestimmten Pflichtverletzungen
Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), die nur auf einfacher Fahrlässigkeit beruht, haftet die Marktgemeinde Haag am Hausruck beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
Außer im zuvor genannten Fall haftet die Marktgemeinde nicht für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden. Das Recht des Kunden, sich wegen einer nicht von der Marktgemeinde Haag am Hausruck zu vertretenden, nicht in einem Mangel der Ware bestehenden Pflichtverletzung vom Vertrag zu lösen, ist ausgeschlossen.
Soweit die Haftung der Marktgemeinde Haag am Hausruck nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
IX. Schlussklausel
Gerichtsstand ist das für 4710 Grieskirchen sachlich zuständige Gericht.