Semesterzuschuss Onlineantrag

Das Ausfüllen aller Felder ist erforderlich, außer es wird ausdrücklich angegeben, dass dies ein optionales Feld ist.

Richtlininen für den Semesterzuschuss Lt. GR Beschluss 12.11.2020

Mit Beginn des Sommersemesters 2021 gibt es für Studenten und Studentinnen aus Haag am Hausruck eine Förderung, wobei folgende Punkte zu beachten sind: 

1. Für die Gewährung der Förderung sind folgende Voraussetzungen einzuhalten 

  • Hauptwohnsitz in Haag am Hausruck (während des gesamten Semesters, für welches der Zuschuss beantragt wird.) 
  • Vollendung des 18. Lebensjahres und Höchstalter von 26 Jahren 

2. Für die Gewährung des Zuschusses sind folgende Dokumente vorzulegen 

  • Nachweis der Hochschule/Universität (Inskriptionsbestätigung) 
  • Vollständig ausgefüllter Förderungsantrag (erhältlich am Marktgemeindeamt oder auf der Gemeindehomepage www.haag-hausruck.at) 

3. Förderhöhe Die Gemeindeförderung wird in Höhe 75,- Euro pro Student/Studentin und Semester gewährt. 

  • Die Auszahlung erfolgt erst nach vollständiger Abgabe der angegeben Nachweise am Marktgemeindeamt und Erfüllung aller Voraussetzungen.

4. Abgabefrist für das jeweilige Förderansuchen: 

  • Die Förderung hat jeweils zu Beginn des Semesters beantragt zu werden – spätestens bis 1 Monat nach Beginn des Semesters.
Hauptwohnsitz
Hinweis:

Bei Verlegung des Hauptwohnsitzes vor Semesterende ist ein bereits gewährter Zuschuss zurück zu zahlen!

Datei wählen ändern löschen
    Förderung

    € 75,-

    Überweisung der Förderung an:
    Datenschutz
    Datenschutz
    Sicherheitsabfrage