Der Bustransport wird von der Fa. Aigner Logistics, Haag am Hausruck durchgeführt, von der Marktgemeinde organisiert und für die Kindergartenkinder angeboten. (Für die Krabbelgruppe gibt es keinen Transport.)
Die Eltern haben hier einen monatlichen Beitrag von 18,-- Euro/ Kind zu leisten.
Richtlinien für den Kindergartentransport
1. Der Kindergartentransport ist entsprechend den Richtlinien des Landes Oö. durchzuführen. Das heißt, dass Kinder, deren kürzester zumutbarer Weg vom Wohnsitz zum Kindergarten kürzer als 1000 m ist, am Kindergartentransport nicht teilnehmen können.
2. Die Haltestellen sind so festzulegen, dass ein möglichst sicherer Weg zur Haltestelle und ein sicherer, rascher und kostengünstiger Transport der Kindergartenkinder möglich wird.
Der rasche Transport ist insbesondere durch folgende Vorgaben sicherzustellen:
- Den Kindergartenkindern und der Begleitperson ist eine einfache Wegstrecke in der Länge von 300 m zumutbar. Entsprechend dieser Vorgabe sind die Haltestellen zu konzentrieren.
- Örtliche Gegebenheiten (Rangierflächen für Bus, Steigungen im Winter, Vermeidung von Rückwärtsfahrten usw.) sind ebenfalls bei der Festlegung der Haltestellen zu berücksichtigen.
Die Haltestellen sind jedes Jahr im Zuge der Erstellung des Wageneinsatzplanes neu festzulegen.
3. Ein Kindergartentransport wird nur innerhalb des Gemeindegebietes angeboten. Außerhalb diesem Gebiet müssen der/die Erziehungsberechtigte den täglichen Transport der Kinder selbst organisieren.
Der Kindergartentransport wird grundsätzlich nur vom bzw. bis zum Hauptwohnsitz des Kindes durchgeführt.
Eltern, deren Kinder mit dem von der Gemeinde organisierten Bustransport befördert werden, sind verpflichtet, ihr Kind zu den Halte(Sammel-) stellen zu begleiten bzw. durch eine zur Übernahme der Aufsicht geeignete Person begleiten zu lassen. Das Kind ist an die Begleitperson im Beförderungsmittel zu übergeben und von den Haltestellen zum vereinbarten Zeitpunkt wieder abzuholen.
Bei schlechten Straßenverhältnissen (Schnee, Glatteis) kann es zu einer Verspätung des Busses kommen. Für etwaige Verständigungen ist der Busbegleitung von den Eltern eine Telefonnummer bekanntzugeben.
4. Der Elternbeitrag für den Kindergartentransport wird jährlich vom Gemeinderat in Form einer Pauschale (unabhängig von der Wegstrecke bzw. Ausmaß der Nutzung) festgelegt.