Die Frühjahrskehrung für Siedlungen und Gehsteige findet am 12. und 13. März statt. Wir bitten die Hausbesitzer, den Gehsteig vor ihrer Liegenschaft zu kehren.
Die große Straßenkehrung ist für KW 12 (18. bis 20. März) geplant. Witterungsbedingte Änderung sind möglich.