Heizkostenzuschuss

Die Oö. Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 28. November 2022 für die Heizperiode 2022/2023 die Gewährung eines Heizkostenzuschusses und eines Energiekostenzuschusses an sozial bedürftige Personen beschlossen:

Wer wird gefördert?

Sozial bedürftige Personen, wenn das monatliche Nettoeinkommen aller tatsächlich im Haushalt/der Wohnung lebenden Personen die Summe folgender Netto-Einkommensgrenzen nicht übersteigt.

Diese Einkommensgrenzen betragen für den Heizkostenzuschuss:     

  • Alleinstehende: 1.200 Euro 
  • Ehepaare/Lebensgemeinschaften: 1.800 Euro
  • für jedes minderjährige Kind: 390 Euro
  • für die erste weitere erwachsene Person im Haushalt: 535 Euro
  • für jede weitere erwachsene Person im Haushalt: 360 Euro 
  • Freibetrag Lehrlingsentschädigung: 232,49 Euro

 

Diese Einkommensgrenzen betragen für den Energiekostenzuschuss:     

  • Alleinstehende: 985 Euro 
  • Ehepaare/Lebensgemeinschaften: 1.550 Euro
  • für jedes minderjährige Kind: 390 Euro
  • für die erste weitere erwachsene Person im Haushalt: 535 Euro
  • für jede weitere erwachsene Person im Haushalt: 360 Euro 
  • Freibetrag Lehrlingsentschädigung: 232,49 Euro

Der Energiekostenzuschuss wird ausschließlich Personen gewährt, die den OÖ.
Energiekostenzuschuss 2022 nicht bereits antragslos erhalten haben.

 

Weitere Richtlinien: Land Oberösterreich