in der "steilsten" Marktgemeinde Oberösterreichs
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Die Oö. Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 28. November 2022 für die Heizperiode 2022/2023 die Gewährung eines Heizkostenzuschusses und eines Energiekostenzuschusses an sozial bedürftige Personen beschlossen:
Sozial bedürftige Personen, wenn das monatliche Nettoeinkommen aller tatsächlich im Haushalt/der Wohnung lebenden Personen die Summe folgender Netto-Einkommensgrenzen nicht übersteigt.
Diese Einkommensgrenzen betragen für den Heizkostenzuschuss:
Diese Einkommensgrenzen betragen für den Energiekostenzuschuss:
Der Energiekostenzuschuss wird ausschließlich Personen gewährt, die den OÖ.Energiekostenzuschuss 2022 nicht bereits antragslos erhalten haben.
Weitere Richtlinien: Land Oberösterreich