Wirtschaftsförderung

Die Marktgemeinde Haag am Hausruck kann aufgrund des Gemeinderatsbeschluss vom 16. Juni 2011 natürlichen und juristischen Personen, die als Hauptzweck eine unternehmerische Tätigkeit mit dem Standort im Ortsgebiet Haag am Hausruck, ausüben bzw. durch Neuerrichtung einen Betriebsstandort in Haag am Hausruck begründen und die der Kommunalsteuerpflicht in Haag am Hausruck unterliegen, diese Förderung gewähren. Nähere Informationen können den Richtlinien entnommen werden.

Formulare